Wir beschränken unsere Verkaufsangebote ausschließlich an Gewerbetreibende unter Ausschluss des Widerrufsrechts!
Eine Beschränkung der Verkaufsangebote an Gewerbetreibende unter Ausschluss des Widerrufrechts ist vom Grundsatz her zulässig. Diese Möglichkeit wurde bereits durch das Oberlandesgericht Hamm in einer Entscheidung vom 28.02.2008, Az. 4 U 196/07 bestätigt.